Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für DJ- & Eventservice durch TML.
Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, im folgenden TML genannt, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
Identität und Anschrift
TML24.de – DJ & Eventservice
Inh.: Michel Andre Locksiepen;
Hülsstr. 52,
47665 Sonsbeck
Tel. 02838-9896250 Fax 02838-9896252
E Mail : info@tml-online.de
St. Nr: 119/5088/2287 USt.ID Nr.: DE277761714
§ 1. Allgemeines
Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2. Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn TML eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
§ 3. Leistungen
TML bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal
§ 4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter - also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung - verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA.
§ 5. Preise
Bei allen aufgeführten Preisen handelt es sich um Endverbraucherpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
§ 6. Auftragsstornierung
Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen sind bis 10 Tage nach Buchungseingang frei, die Ausfallkosten werden wir folgt berechnet:
- bis 90 Tage vor der Veranstaltung: pauschal 125,- Euro;
- bis 50 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage,
- bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Gage,
- bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 85 % der vereinbarten Gage,
- bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 95 % der vereinbarten Gage,
- bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.
Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens TML ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch TML Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.
Stornierung von über Drittanbieter vermittelten Aufträgen
Bei Stornierung oder Widerruf eines Auftrages, der über einen Drittanbieter (u.a..: Check24, Listando, etc.) vermittelt oder abgeschlossen wurde, bleibt eine vom Drittanbieter erhobene oder beanspruchte Provision unabhängig vom Grund der Stornierung zunächst einbehalten. Eine Auszahlung oder Rückerstattung dieser Provision erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Drittanbieter dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt, dass der Auftrag durch den Kunden wirksam storniert oder widerrufen wurde und hieraus keinerlei Provisions- oder sonstige Vergütungsansprüche mehr bestehen.
Bis zum Eingang dieser Bestätigung ist der Auftragnehmer berechtigt, die entsprechende Provision vollständig einzubehalten. Verzögerungen oder Ablehnungen seitens des Drittanbieters gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei TML anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
§ 8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, jedoch spätesten 7 Tag vor Veranstaltungsbegin. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum.
Vom Verzugszeitpunkt ist TML berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
§ 9. Zahlungsbedingungen
TML ist grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und vom TML anerkannt sind. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist der TML zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen vom TML sofort in einem Betrag fällig. Werden der TML Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behält sich der TML das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die TML ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
§ 10. Haftung
Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, sofern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von TML der Schaden verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von TML, die während der Veranstaltung durch Gäste / Publikum fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern TML durch nicht durch ihn zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist TML berechtigt das Programm zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen – ohne Leistungsabzug.
§ 11. Allgemeines
TML ist in der Programmgestaltung frei. Er unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wird TML bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht.
Die Mindestauftrittsdauer beträgt mindestens 4 Stunden. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung (z.B. beim Gang ans Buffet).
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung des Engagements noch während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene Stunde wird lt. unserer gültigen Preisliste berechnet.
Bei Pauschalarrangements (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch dann nicht, wenn nur sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. TML ist dann berechtigt, das Programm zu beenden.
Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung. Die Bühne muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist vor der Bühne einzurichten.
Für das TML-Team (evtl. auch mehr als 2 Personen) sind Speisen und Getränke vom Veranstalter kostenlos zu stellen.
§ 12. Sonstige Bestimmungen
TML überträgt dem Veranstalter das Recht, auf Veranstaltungsankündigungen mittels Plakate, Flyern, etc. den Firmen-/ Künstlernamen "tml24.de – DJ & Eventservice" oder ggfs. den des gebuchten Künstlers/DJs zu veröffentlichen. Es ist TML ein Plakat oder Flyer, etc. vor Veröffentlichung zur Ansicht auszuhändigen.
TML ist berechtigt in eigener Sache Werbung vor / während / oder nach einer Veranstaltung in einer ihn frei wählbaren Form z.B. Aushändigung von Visitenkarten zur Kundenneugewinnung zu machen.
Unter Umständen werden Fotos von den jeweiligen Veranstaltungen auf der Webseite von TML veröffentlicht. Bilder, die nicht veröffentlicht werden sollen, können mit einer Nachricht an TML wieder von der Webseite entfernt werden.
Es besteht auch kein Anspruch auf Aufnahme in der Referenzliste auf der Webseite von TML. Die Auswahl behält sich TML selbst vor.
§ 13. Nutzung von übermittelten Informationen
Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die die TML Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von TML für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von TML erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch die TML verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht der TML die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen vom TML übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben der TML vorbehalten.
§ 14. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen der TML und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
§ 15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Sonsbeck, am 01.12.2025
